Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Mediarelation e.K. Stand: 07.01.2003
Die Mediarelation e.K. mit Sitz in Adelsdorf - nachfolgend
"Mediarelation" genannt - stellt Ihren Kunden - nachfolgend "Vertragspartner"
genannt - alle Ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich zu den
nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend "AGB"
genannt - gelten für alle Kauf-, Dienst- und Werkverträge zwischen Mediarelation und Ihren Kunden, sofern für diese nicht eigene
Geschäftsbedingungen existieren.
1.2 Ohne besonderen Hinweis werden diese AGB, sofern keine
wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, Vertragsbestandteil aller
zukünftigen Vertragsbeziehungen.
1.3 Die Angestellten von Mediarelation sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser
Vertragsbedingungen hinausgehen.
1.4 Unsere AGB sind im Internet unter der Homepage von Mediarelation (http://www.mediarelation.de)
jederzeit offen zugänglich. Sie können dort mit einem Browser angesehen
oder per einfachem Mausklick über einen Browser ausgedruckt werden oder
als Dokument auf den lokalen Rechner heruntergeladen werden und
dort angesehen oder ausgedruckt werden.
1.5 Mediarelation ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie
Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen
unserer AGB werden 14 Kalendertage nach der Veröffentlichung auf der
Homepage von Mediarelation (http://www.mediarelation.de)
wirksam, sofern der Vertragspartner der jeweiligen Änderung nicht
spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14
Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so
werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der
Kunde fristgemäß, so ist Mediarelation berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft
treten sollen.
1.6 Alle Angebote von Mediarelation, welche vom Vertragspartner direkt
über das Internet per Online-Formular bestellt werden können, erfordern
die aktive Anerkennung unserer AGB durch das Aktivieren einer
entsprechenden Schaltfläche (Checkbox oder Drop-Down Menü), in deren
unmittelbarer Nähe ein deutlich sichtbarer Link angebracht ist, über
den diese angezeigt, ausgedruckt oder auf den lokalen Rechner
heruntergeladen werden können. Ohne die aktive Anerkennung unserer AGB
ist eine Online-Bestellung nicht möglich.
1.7 Mediarelation bietet folgende Produkte und Dienstleistungen zur
Online-Bestellung über das Internet als Onlinedienste an:
1. Das
modulare Einsteigersystem "Easy-Objects", mit dem Vertragspartner ohne
Spezialkenntnisse in HTML oder Programmierung Ihre eigene Homepage
erstellen und pflegen können sowie optional Module für Shopsysteme und
diverse interaktive Datenbankanwendungen in Ihrer Homepage integrieren
und pflegen können.
2. Das modulare Entwicklungssystem
"Website-Objects", mit dem Vertragspartner mit Spezialkenntnissen in
HTML und Programmierung anspruchsvolle Homepages, Portale, Communities,
Extranets erstellen und pflegen können sowie sowie optional Module für
anspruchsvolle Shopsysteme und interaktive Datenbankanwendungen
erstellen, integrieren und pflegen können.
1.8 Mediarelation bietet insbesondere folgende Produkte und
Dienstleistungen dritter Anbieter zusätzlich zu Ihren Produkten an: A-DSL, SDSL,
X-SDSL, VPN, Leased Lines, Email-Antivirus, Spamfilter (Für POP3-, IMAP- oder SMTP-Accounts), SSL-Zertifikate,
Online-Payment Dienste (z.B. Kreditkarten Online-Clearing, Paybox
u.v.m.), Websitetemplates, Content (automatisiert vertriebene Inhalte) von Verlagen und
Nachrichtendiensten, Content Systeme, dedizierte Server und jede Art von Hardware.
Bestellt der Vertragspartner die vorgenannten Produkte oder
Dienstleistungen als Zusatzleistung über Mediarelation oder vermittelt Mediarelation diese zwischen Vertragspartner und Kooperationspartner, so
begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse zwischen dem
Vertragspartner von Mediarelation mit dem jeweiligen Kooperationspartner von Mediarelation. Derartige Vertragsverhältnisse unterliegen den in der
Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner von Mediarelation.
Entsprechende Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Mediarelation und dem Vertragspartner und berühren dieses nur im ausdrücklich
angegebenen Umfang.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Internetseiten und
Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen,
Abbildungen, Grafiken, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-
Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben
sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage,
welcher Art auch immer, dar. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im
Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.2 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von Mediarelation
ausgestellten Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von Mediarelation
gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist im Falle
physikalischer Auslieferung (d.h. nicht elektronischer Lieferung durch
Datenupload bzw. Accountfreischaltung) die handelsübliche
Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und
Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese
Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
2.4 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Vertragspartners
behält sich Mediarelation vor, von gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen,
wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung darüber hinausgehende
Leistungen in Anspruch nimmt.
2.5 Zur Wirksamkeit eines Auftrages, der vom Vertragspartner online
mit seinem Browser über das Internet erteilt wurde, bedarf es einer
ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten in
das entsprechende Online-Bestellformular. Mit dem Absenden einer
Online-Bestellung durch den Vertragspartner erhält dieser automatisch
eine Bestätigung die Speicherung der Bestellung durch das Serversystem,
welche die entsprechenden Detailinformationen des Auftrags umfaßt und
durch das Serversystem automatisch an die von Vertragspartner im
Auftragsformular eingegebene Email-Adresse zusendet.
2.6 Der Leistungsumfang des jeweiligen Angebots ergibt sich bei
Online-Bestellungen aus den Informationen, wie sie mit dem
Bestellformular verknüpft bzw. verbunden sind, insbesondere also aus
dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen
Internetangebot von Mediarelation oder aus den einem sonstigen Angebot
beigegebenen Informationen.
2.7 Die Nutzung der Angebote von Mediarelation erfolgt zu den jeweils
gültigen Preisen entsprechend dem Auftrag. Der Vertragspartner erhält
zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per Email
zugestellt.
2.8 Mediarelation behält sich eine Preisänderung zum Beginn eines neuen
Abrechnungszeitraumes vor. Änderungen werden dem Vertragspartner mit
einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse
oder postalisch mitgeteilt. Preiserhöhungen bewirken ein
außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartner mit einer Frist
von zwei Wochen.
2.9 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes
nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate
tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
2.10 Der Vertragspartner ist auch für Entgelte, die andere Personen
befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen,
verantwortlich, es sei denn, der Vertragspartner hat dies nicht zu
vertreten. Der Vertragspartner ist ggf. verpflichtet, den Nachweis zu
führen, dass er dies nicht zu vertreten hat.
2.11 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vertragspartner,
das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor
dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und
Verlust zu schützen. Ferner hat der Vertragspartner das automatisch
zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Nutzung seines Accounts
und später auf Anforderung von der Mediarelation abzuändern. Er stellt die Mediarelation von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die
Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
3. Vertragsabschluß und Annahmefrist
3.1 Mediarelation ist berechtigt, den Antrag des Vertragspartners auf
Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den
Vertragspartner anzunehmen. Bei Stornierung des Auftrages seitens des
Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 3% des Bestellwertes,
mindestens jedoch EUR 25,-- .
3.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Mediarelation die Annahme der
Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausführt
oder die Zugangsdaten (Accountdaten) zu einem entsprechenden
Hostingdienst freischaltet und dem Vertragspartner zugestellt hat. Ein
Hostingdienst ist die Bereitstellung einer Softwareanwendung - z.B.
eines Online-Shopsystems oder eines Content Management Systems - auf
einem Server.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit
dem Vertragspartner eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich
der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht
mit einer Frist von 21 Tagen zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt
wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Vertragspartner gesondert
Abweichendes vereinbart wird. Mediarelation ist bei Verträgen, die auf
bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Vertragspartner
eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von
vier Wochen zu kündigen.
4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist keine
Mindestlaufzeit vereinbart, können der Vertragspartner und Mediarelation das
Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen
kündigen.
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für Mediarelation insbesondere dann vor, wenn der
Vertragspartner bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart
ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der
Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten
in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen
worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in
Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4
oder 5.6 geregelten Pflichten verstößt oder trotz Abmahnung innerhalb
angemessener Frist Internet-Seiten und Angebote, welche die von Mediarelation
angebotenen Dienste betreffen, nicht so umgestaltet, dass sie den in
Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen.
4.4 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich per Brief oder Telefax zu erfolgen.
4.5 Im Falle der von Mediarelation ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem
Grund ist Mediarelation berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe
aller monatlichen Grundentgelte, die der Vertragspartner bei
zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch
hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Vertragspartner nicht
nachweist, dass Mediarelation überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der
tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.6 Mediarelation ist berechtigt, Leistungen oder Zusatzleistungen, welche
Sie dem Vertragspartner kostenfei anbietet, jederzeit ohne Angabe von
Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen einzustellen. Zur
Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
5. Rücktritt
5.1 Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht Mediarelation zu, wenn wir
durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht
ausführen können oder wenn der Vertragspartner den vereinbarten
Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte
Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen läßt, oder wenn der
Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über durch seine
Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen gemacht hat.
5.2 Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn Mediarelation
durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der
Lieferung unmöglich macht, oder wenn Mediarelation die um eine angemessene
Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält.
6. Lieferung, Leistung und Abnahme
6.1 Mediarelation stellt Ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar
nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren zur Verfügung, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Die Übergabe von Software, Hosting- oder Online-Diensten erfolgt
entweder durch Aufspielen der Software auf dem bereitgestellten
Serversystem oder durch Übergabe der entsprechenden
Account-Informationen (URL, Benutzername und Passowort) zur Nutzung und
durch die Bereitstellung der zugehörigen Anwenderdokumentation, die in
Form einer HTML-Datei oder PDF-Datei bereitgestellt wird. Die
Anwenderdokumentation enthält eine für einen durchschnittlichen Nutzer
verständliche, komplette, detaillierte Beschreibung der in der
Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen.
6.3 Der Vertragspartner prüft die bereitgestellte Leistung
unverzüglich nachdem Mediarelation diese übergeben hat oder die
Bereitstellung schriftlich mitgeteilt hat und erklärt Mediarelation
schriftlich und unverzüglich nach der Prüfung die Abnahme, sofern die
bereitgestellte Leistung dem Angebot entspricht.
6.4 Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt, so teilt der
Vertragspartner diese Mediarelation schriftlich mit. Mediarelation hat die Mängel
unverzüglich unentgeltlich zu beseitigen und korrigierte Ergebnisse
wiederum zur Abnahme bereitzustellen. Der Vertragspartner führt dann
erneut die Abnahme durch. Einzelne Fehler, welche die Gesamtfunktion
nur geringfügig beeinträchtigen, stehen der Abnahme nicht entgegen.
Solche Fehler werden von Mediarelation im Rahmen der Gewährleistung
unverzüglich und unentgeltlich beseitigt.
6.5 Nimmt der Vertragspartner nach Bereitstellung der Leistung diese
nicht ab, so gilt diese einen Monat nach der schriftlichen Mitteilung
der Bereitstellung als abgenommen.
6.6 Gerät Mediarelation verschuldet in Leistungsverzug, so kann der
Vertragspartner nach zweimaligem Setzen einer angemessenen Nachfrist,
in der Mediarelation die Möglichkeit erhält, die geschuldete Leistung zu
erbringen bzw. kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern, Herabsetzung
der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
6.7 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die
Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit.
Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aufgrund des
technischen Fortschritts, bleiben Mediarelation jederzeit ohne Vorankündigung
vorbehalten.
6.8. Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
zulässigerweise etwas anderes ergibt, hat die Mediarelation Störungen des
Zuganges zu den von ihr angebotenen Onlinediensten im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mediarelation erkennbare
Zugangsstörungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen
(Störungsmeldung).
6.9. Webhosting
- Housing
Mediarelation bietet dem Kunden den Zugang zu der
bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung
von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von
Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von
Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen
an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich
abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
Soweit Mediarelation entgeltfrei zusätzliche Dienste und
Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung
erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein
Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein
Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Mediarelation ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag
ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu
ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen
aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung
des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht
erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig
darüber zu informieren.
Ergänzend zu Webhosting-Internetdienstleistungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mediarelation -
Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er
verpflichtet,
a) Mediarelation unverzüglich über Änderungen der
vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Mediarelation -
Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder
gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es
dem Kunden untersagt
· die Leistungen anderer Teilnehmer der Mediarelation -
Dienste unberechtigt zu nutzen,
· nicht im Vertrag zwischen Mediarelation und dem Kunden
vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
· Passwörter, eMails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der
Mediarelation - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln
zu lesen oder zu ändern,
· einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über
die Mediarelation - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
· Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren,
etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu
vertreten ist,
· strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Mediarelation
zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
· Dies gilt insbesondere für pornographische,
gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken
der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für
Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger
Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
· sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen,
die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand
haben.
· Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g.
Punkte) erstattet der Kunde Mediarelation entstandenen
sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene
Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig
für die Teilnahme am Mediarelation -Netz einschlägig sein
sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu
tragen und diese zu befolgen;
e) Mediarelation erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu
treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Mediarelation die
durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung
herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich
des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und
Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c)
genannten Pflichten, ist Mediarelation sofort und in den übrigen
Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender
untereinander können im Wege einer Benutzerordnung
partnerschaftlich vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist Mediarelation
neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei
Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten
Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem
Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware
geht spätestens mit der Absendung der Ware von Mediarelation auf den
Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr
und Aufstellung, übernommen haben. Mediarelation wird auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartner Lieferungen auf dessen Rechnung versichern.
7.2 Bei elektronischer Übermittlung von Waren an den
Vertragspartner, sei es aktiv (z.B. durch Herunterladen von einem
Netzwerk) oder passiv (z.B. durch Empfang einer elektronischen Post),
gilt die Zustellung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten
Ziel-System als ausgeführt. Im Falle einer erfolglosen bzw.
fehlerhaften Übermittlung hat der Vertragspartner dies Mediarelation
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen,
damit die Übermittlung erneut vorgenommen werden kann, sofern er nicht
selbst diese durchführen kann.
7.3 Mediarelation übernimmt keinerlei Haftung für durch erfolglose bzw.
fehlerhafte Übermittlung direkt oder indirekt entstandene Schäden.
8. Zahlung
8.1 Rechnungen von Mediarelation sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig, es sei denn, anderweitige Zahlungsvereinbarungen sind
schriftlich getroffen.
8.2 Die Zahlung der Gebühren von wiederkehrenden Leistungen (z.B.
Hostinggebühren) und aller Angebote, welche online über das Internet
bestellt werden können, erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug
oder Kreditkarteneinzug. Der Vertragspartner ermächtigt Mediarelation, wie
auf dem Bestellformular spezifiziert, anfallende Gebühren über das
jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch
auf nachträglich anfallende und variable Gebühren, sonstige Kaufpreise
oder Provisionen sowie vom Vertragspartner mitgeteilte neue
Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalgebühr wird jeweils im Voraus
für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige
Gebühren, die Bereitstellungsgebühr, variable GebührenEntgelte sowie
Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung
oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von
verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils
anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen
Zahlung fällig.
Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu
entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes
berechnet.
Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem
Anschlußpunkt Mediarelation sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem
Anschluß auf der Mediarelation - Seite gesonderte Kosten (z.B.
Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese
dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8.3 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Mediarelation vor.
Die Annahme dieser erfolgt an Erfüllung statt. Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind stets sofort fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges erhebt Mediarelation Verzugszinsen in Höhe von
8% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.
8.4 Bei Zahlungsverzug erhebt Mediarelation für die erste und zweite
Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift
Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 12,50. Sperrt die Mediarelation
die Bereitstellung Ihrer Dienste wegen Zahlungsverzuges, kann Mediarelation
die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
12,50 abhängig machen.
8.5 Der Vertragspartner kann mit Forderungen gegenüber Mediarelation nur
aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
easynet ist berechtigt, die eigene Leistung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Eine Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie den zweifachen Betrag eines durchschnittlichen oder zu erwartenden Monatsentgelts für alle vom Kunden bezogenen Leistungen nicht überschreitet. Ist die Sicherheit oder die Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, kann easynet die weitere Erbringung der eigenen Leistung verweigern.
9. Mängelgewährleistung und Haftung
A) Für Softwareprodukte
9.1 Unsere Softwareprodukte sind möglicherweise nicht fehlertolerant
und wurden nicht für Verwendung oder Weiterverkauf als
Online-Steuersoftware in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder
hergestellt, in der störungsfreier Betrieb erforderlich ist, wie z.B.
in nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeug-, Navigations- oder
Kommunikationssystemen in denen ein Ausfall der
Software-Technologie direkt oder indirekt zu Todesfällen,
Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Sachen oder Umwelt
führen würde.
9.2 Für Länder, in denen ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluß
für jegliche durch das fehlerhafte Produkt entstandenen Schäden möglich
ist, gilt uneingeschränkter Gewährleistungs- und Haftungsausschluß.
9.3 Für Länder, in denen der vorstehende Absatz entsprechend deren
Rechtsordnung nicht anwendbar ist, gelten folgende Gewährleistungs- und
Haftungsbeschränkungen:
9.4 Für Mängel leistet Mediarelation gegenüber Geschäftskunden bzw.
Unternehmern 1 Jahr Gewähr und gegenüber Privatkunden 2 Jahre Gewähr.
9.5 Für offensichtliche Mängel wird nur Gewähr geleistet, wenn sie
unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich mitgeteilt werden.
Für versteckte Mängel wird ebenfalls nur Gewähr geleistet, wenn sie
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnis
schriftlich mitgeteilt werden.
9.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mediarelation nachprüfbare
Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln und Störungen des
vertragsgemäßen Gebrauchs zur Verfügung zu stellen und bei der
Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
9.7 Mediarelation behebt die gewährleistungspflichtigen Mängel auf ihre
Kosten in ihrem Betrieb. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine
unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung durch den Vertragspartner
verursacht worden sind. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen,
daß der vom Vertragspartner angezeigte Mangel nicht auf Verschulden von Mediarelation zurückzuführen ist, so ist
Mediarelation berechtigt, dem
Vertragspartner die für die Fehlersuche von ihr aufgewendete Zeit zum
Stundensatz von EUR 135,-- sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von
EUR 65,-- in Rechnung zu stellen.
9.8 Für Personenschäden haftet Mediarelation unbeschränkt. Für sonstige
Schäden haftet Mediarelation nur dann, wenn Mediarelation oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mediarelation oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Mediarelation auf solche typischen
Schäden begrenzt, die für Mediarelation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vernünftigerweise vorhersehbar waren.
9.9 In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Vertragspartner und Schadensfall
auf den Warenwert beschränkt maximal jedoch auf EUR 1.000,00 .
9.10 Mediarelation haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im
Verantwortungsbereich von Mediarelation oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.
9.11 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und
außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
B) Für Webhosting / Internetprodukte
9.12. Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind
sowohl gegenüber Mediarelation wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder
zugesicherte Eigenschaften fehlen.
9.13. Mediarelation haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten
Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder
dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig
handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.14.. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen, ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind, bei Schäden,
die
a) durch die Inanspruchnahme von Mediarelation - Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Mediarelation,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Mediarelation,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter
Datenseiten von Mediarelation oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch Mediarelation nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf eine
Monatsgebühr begrenzt.
9.15. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Mediarelation oder
Dritte, durch die mißbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Mediarelation
- Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
9.16. Mediarelation haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, daß in
Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in
Folge von Arbeitskämpfen die Mediarelation - Leistungen unterbleiben.
9.17. Soweit Mediarelation dem Kunden eigenen Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für
Mediarelation fremde Inhalte. Der Kunde stellt Mediarelation von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte resultieren.
Mediarelation ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
9.18. Mediarelation kann den Zugang zu Inhalten, die einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen, jederzeit ohne Ankündigung sperren.
Entsprechendes gilt nach Mahnung des Kunden durch Mediarelation bei rechtlich bedenklichen Inhalten, die zu einer Haftung oder sonstigen Verantwortlichkeit
der Mediarelation führen können, sobald diese von Mediarelation oder durch
Hinweise Dritter erkannt werden. Dieses Recht umfasst auch die Löschung von Verweisen („links“) auf vorgenannte Inhalte.
C) Für Afilliate- und oder Partnerprogramme
Für Afilliate- und oder Partnerprogramme an denen Mediarelation teilnimmt oder
die auf den Webseiten der Mediarelation (Einbindung von Bannern, Codezeilen,
usw.) angeboten werden bzw. durch einen Link erreicht werden ist sämtliche
Haftung oder Gewährleistung gegenüber Mediarelation ausgeschlossen. Zum
Beispiel Amazon, Ebay, Otto, OBI, Moneybookers,
usw..
D) Für externe Links (zuletzt geprüft 01.01.2004)
Die Mediarelation ist als Inhalteanbieter (Content-Provider) nach § 5 Abs. 1 des Teledienstegesetzes bzw. § 5 Mediendienstestaatsvertrag nur für die „eigenen“ Inhalte, die sie zur Nutzung bereit hält, verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereit gehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den als [LINK] gekennzeichneten Querverweis ermöglicht die Stadt Erlangen den Zugang zu „fremden“ Inhalten.
Durch den Querverweis vermittelt die Mediarelation lediglich den Zugang zur Nutzung dieser Inhalte (§ 9 Teledienstegesetz). Für diese „fremden“ Inhalte ist sie nicht verantwortlich, da sie die Übermittlung der Information nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat. Auch eine automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser „fremden Informationen“ erfolgt wegen der gewählten Aufruf- und Verlinkungsmethodik durch die
Mediarelation nicht, so dass sich auch dadurch keine Verantwortlichkeit der
Mediarelation für diese fremden Inhalte ergibt. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten hat die
Mediarelation den fremden Inhalt jedoch daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sobald die
Mediarelation jedoch feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot unverzüglich aufheben, soweit es technisch möglich und zumutbar ist. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
E) Hersteller
In Bezug auf zugesicherte Eigenschaften der von Mediarelation gelieferten
Software gelten ergänzend die entsprechenden Lizenzbedingungen der Hersteller.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
10.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß persönliche
Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der
Verbindungen, Zugangskennwörter, Up und Downloads), von Mediarelation
während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit
dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
10.3 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Mediarelation auch
zur Beratung seiner Vertragspartner, zur Werbung und zur Marktforschung
für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner
Leistungen. Der Vertragspartner kann einer solchen Nutzung seiner Daten
widersprechen. Mediarelation verpflichtet sich, dem Vertragspartnern auf
Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
10.4 Mediarelation weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Teilnehmer am Internet sind unter Umständen
technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und
den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm
ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten
trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge.
11. Urheberrecht und geistiges Eigentum
11.1. Das Eigentum und das Urheberrecht an Waren - insbesondere
Softwareprodukten - und sämtlichen Kopien davon, sowie an allen
kreativen Leistungen, die im Rahmen von Angeboten oder Dienstverträgen
erbracht werden, liegen bei Mediarelation, sofern keine anderweitigen
schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.
11.2. Alle anderen innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung in unserem Internetangebot ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
11.3. Open Source Produkte unterliegen der GPL
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bei Verträgen zwischen Mediarelation und Nichtkaufleuten, behält sich Mediarelation das Eigentum an der Ware, bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises durch den Vertragspartner vor. Wird durch Verarbeitung oder
Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware
hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese
(verlängerter Eigentumsvorbehalt).
12.2 Bei Verträgen zwischen Mediarelation und Kaufleuten hingegen behält
sich Mediarelation das Eigentum an dem gelieferten Softwareprodukt vor, bis
der Vertragspartner alle gegenwärtigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, gleich welchen Rechtsverhältnisses, von Mediarelation
gegen ihn, erfüllt hat. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so
erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Übersicherung, gilt eine
dingliche Freigabeklausel.
12.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder Nutzung der
Vorbehaltsleistungen durch Dritte wird der Vertragspartner auf das
Eigentum von Mediarelation hinweisen und Mediarelation unverzüglich benachrichtigen.
12.4 Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist über
sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht
mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Mediarelation ist in einem solchen
Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware
zwecks anderweitiger Verwendung zurückzunehmen, oder die Befugnis des
Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der
Weiterveräußerung zu widerrufen. Mediarelation kann dann Auskunft über die
Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der
Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
12.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, im
speziellen Fall des Auftraggebers bei Leistungen, denen keine Produkte,
sondern Dienstleistungen (z.B. Hosting, Entwicklung und Support)
zugrunde liegen, ist Mediarelation berechtigt, die weitere
Zurverfügungstellung dieser Leistungen zu verhindern, bis der
Vertragspartner seiner Verpflichtung - insbesondere der
Zahlungsverpflichtung - wieder nachkommt.
13. Ausfuhrbeschränkungen
Der Vertragspartner stimmt zu, daß er von Mediarelation erworbene Produkte
nicht in ein Land, an eine Person, eine juristische Person oder einen
Endbenutzer, der den durch die Bundesrepublik Deutschland verhängten
Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportiert oder reexportiert. Der
Vertragspartner gibt hiermit die Gewähr und erklärt, daß weder das
zuständige Bundesdeutsche Amt für Exportgenehmigungen noch eine andere
Behörde seine Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt
hat.
14. Nutzung der Webhosting-. Internetangebote durch Reseller/ Dritte
a) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Mediarelation - Dienste durch
Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden,
weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste einzuweisen.
b) Der Kunde steht Mediarelation gegenüber für die Einhaltung der
vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er
selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
c) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind.
Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei
denn der Kunde weist nach, daß die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder
Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Mediarelation erfolgt ist, ohne dass
er diese zu vertreten hat.
15. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsstörung Webhosting / Internet
15.1. Gegen die Ansprüche von Mediarelation kann der
Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis
resultieren wie diejenigen Ansprüche denen das Zurückbehaltungsrecht
entgegengehalten wird.
15.2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und
Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Mediarelation
nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
vertreten sind.
15.3. Dauert eine Störung der Mediarelation - Leistungen,
die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein
tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag
erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte
und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall
der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die
dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Mediarelation
- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag
verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert
ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag
verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare
Beschränkungen vorliegen.
15.4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Mediarelation liegenden Störung
ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den
Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger
Betriebsunterbrechungen und notwendigen Wartungsarbeiten .
16. Verfügbarkeit
der Webhosting
- Internetdienste
Mediarelation bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen
pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für
vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt.
Mediarelation wird Störungen seiner technischen
Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
17. Widerrufs- und Rückgaberecht
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der
Auslieferung der Ware mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie dies
selbst veranlasst haben. Bei Lieferung von Software,
insbesondere CDs, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei
Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die nach
Kundenspezifikationen (z.B. Domainnamen, Webspeicher,
IP-Adressräume, kundenspezifische Softwarelösungen,
kundenspezifische Hardware - Konfigurationen ) angefertigt
wurden oder bei Kaufverträgen, die in Form von
Versteigerungen (Auktionen) abgeschlossen wurden. Das
Widerrufsrecht erlischt bei Software bzw. Download-Produkten
sobald sich die Software in Ihrem Speicher befindet bzw. Sie
diese installiert haben.
Leistungen, die scheinbar nicht der zugesicherten Leistung
entsprechen sind gesondert zu behandeln und werden je nach
Einzelfall entschieden.
Grundsätzlich sind Ansprüche schriftlich geltend zu
machen. Der Stichtag für jeden möglichen
Rückerstattungsanspruch beträgt eine Woche nach Lieferung.
Hinweis zum Widerrufsrecht von Afilliate /
Partner-Seiten:
Wir können keine Verantwortung oder Haftung für die
Angebote und das Widerrufsrecht von Afilliate- / Partnerprogrammen
übernehmen.
Domainnamen
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit
.de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien
sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Webspeicher, IP-Adressen, Mailserver
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, den vom
Kunden gewünschten Domainnamen auf dem Speicherplatz
einzutragen. Der Bereich ist somit personalisiert und kann
durch andere Kunden nicht mehr in Anspruch genommen werden
ohne dass der Eintrag manuell oder automatisch gelöscht
worden ist.
18. Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend
unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle
Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder
seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei
Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders
gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt.
Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
Ort des Schiedsverfahrens ist Erlangen. Das Verfahren, das
vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird,
leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die
Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten
beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das
Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht.
Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens
in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht
sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung
des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung
und Aufwendungsersatz.
19. Sonstiges
19.1 Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.
Als vereinbart gilt Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Erlangen, Deutschland.
19.2 Wird der Vertrag in andere Sprachen übersetzt oder als
mehrsprachiges Dokument verfaßt, ist allein der deutsche Text des
Vertrages rechtsverbindlich und für die Auslegung allein maßgeblich.
Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
19.3 Alle Erklärungen von Mediarelation können auf elektronischem Weg -
insbesondere per E-Mail - an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies
gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
19.4 Übernimmt eine Gesellschaft die Tätigkeiten von Mediarelation und
bietet diese Gesellschaft dem Vertragspartner Verträge an, die den
bestehenden Verträgen entsprechen, so kann Mediarelation die bestehenden
Verträge fristlos kündigen.
19.5 Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen, dies gilt insbesondere für einen Verzicht auf die
Schriftform.
19.6 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne
Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende
Bestimmung ist dann so auszulegen, daß die mit ihr ursprünglich
angestrebten wirtschaftlichen und restlichen Zwecke so weit wie möglich
erreicht werden.
19.7. Die Mediarelation und ihre Bediensteten haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der im Internetangebot der
Mediarelation angebotenen Informationen entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet. Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der abfassenden Personen wieder.
Die Mediarelation behält sich ausdrücklich vor, einzelne Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
19.8. Mediarelation ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Mediarelation ist berechtigt, die verwendete Internet-
Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Adelsdorf, den 01.01.2004
Mediarelation e.K.
Falls Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder mit uns in Kontakt treten möchten, schreiben Sie an: Mediarelation
e.K., Bayernstr. 19, D-91325 Adelsdorf, Deutschland. |